Zusatzausbildung zum Zugbegleiter ZSTEBV
Kursziel Zugbegleiter
Der Reisezugbegleiter ist befähigt, alle Reisezüge zu begleiten und in den erforderlichen Fällen die Abfahrerlaubnis zu erteilen.
Er ist verantwortlich für die Sicherheit und Information der Reisenden und – sofern vom Kunden verlangt – auch für die Kontrolle der Fahrausweise. Bei Störungen und Unregelmässigkeiten organisiert er in Absprache mit dem Lokführer das weitere Vorgehen.
Zugvorbereitung
Die Zugvorbereitung wird grundsätzlich durch den Lokführer wahrgenommen. Der Reisezugbegleiter unterstützt den Lokführer und hilft mit bei der Bremsprobe.
Voraussetzungen
Die Kursteilnehmer müssen vor dem Kurs eine medizinische Untersuchung durch einen Vertrauensarzt vom BAV, VUV oder EKAS (Bundesamt für Verkehr, Anforderungsstufe 3) erfolgreich bestehen.
Weitere Auskünfte
Rail Training
Bahnhofstrasse 3
8590 Romanshorn
071/ 461 44 63
info@railtraining.ch
Ergänzungskurs zum geprüften Reisebegleiter
Dieser Kurs richtet sich an Personen, die bereits Erfahrungen als geprüfter Reisebegleiter haben. Mit der Zusatzausbildung zum Zugbegleiter können sämtliche Reisezüge selbstständig begleitet werden. Es werden die folgenden Themen behandelt:
- Repetition Arbeitssicherheit
- Begleitung der Züge
- Signale
- Zugfahrten
- Abfahrerlaubnis
- Bremsproben
- Vorgehen bei Störungen
- Praxisübungen
- Theoretische und praktische Fähigkeitsprüfungen
Praxistage und Prüfungen
Nach dem Abschluss der Theorieausbildung erfolgt die schriftliche und mündliche theoretische Fähigkeitsprüfung. Anschliessend finden noch Praxisübungen statt als Vorbereitung auf die praktische Fähigkeitsprüfung. Die Fähigkeitsprüfungen werden durch einen Prüfungsexperten vom BAV abgenommen.
Ausweis für Zugbegleiter
Nach dem Bestehen der Fähigkeitsprüfungen wird ein Ausweis nach ZSTEBV ausgestellt. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren, danach muss erneut eine periodische Prüfung abgelegt werden.