AGB
Rail Training führt die Lehrgänge in Kleingruppen durch, so dass auf die Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmer eingegangen werden kann. Wir vermitteln das theoretische und praktische Fachwissen für das Bestehen der erforderlichen Prüfungen.
Auf das Prüfungsergebnis haben wir keinen Einfluss, da die Prüfungen durch externe Experten abgenommen werden. Rail Training kann deshalb keine Garantie für das Bestehen der Prüfung übernehmen, die Verantwortung liegt beim Teilnehmer. Deshalb besteht auch kein Anspruch auf eine allfällige Rückerstattung der Kurskosten bei Nichtbestehen der Prüfung.
Sollte eine Prüfung nicht bestanden werden, bieten wir eine Nachschulung in den entsprechenden Fächern an. Wird die Nachprüfung nicht bestanden, erfolgt eine Sperrfrist für zwei Jahre durch das Bundesamt für Verkehr.
Die genauen Bestimmungen für die Ausbildungen werden dann im Ausbildungsvertrag festgelegt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arbon TG